| 1. |
Wird ein Hotelzimmer bestellt, zugesagt oder
bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag / Mietvertrag zustande
gekommen. Der Vertrag über ein Hotelzimmer beinhaltet Übernachtung
und Frühstück oder Halbpension. Das vereinbarte Entgelt ist der jeweils
gültige Tagespreis. |
| 2. |
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages / Mietvertrages verpflichtet
die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur
Vertrags-erfüllung. Zimmerreservierungen werden bis 18.00 Uhr aufrecht
erhalten, gehen danach in den freien Verkauf. Ausnahme sind garantierte
Buchungen. |
| 3. |
Optionsbuchungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Das Hotel
behält sich vor, nach dem Auslaufen der Optionsbuchungen die reservierten
Hotelzimmer/ Funktionsräume anderweitig zu vergeben. |
| 4. |
Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin
geleistet, so entbindet dies das Hotel unmittelbar von getroffenen
Vertragsvereinbarungen. |
| 5. |
Das reservierte Hotelzimmer steht dem Gast am Anreisetag von 14.00 Uhr
bis zum Abreisetag 12.00 Uhr zur Verfügung. Eine spätere Abreise als 12.00
Uhr erfordert die Absprache mit dem Empfang am Vorabend. Bei Abreise nach
12.00 Uhr kann der aktuelle Tageszimmerpreis berechnet werden. |
| 6. |
Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf bestimmte Hotelzimmer.
Sollten vereinbarte Hotelzimmer, egal aus welchen Gründen, ausnahmsweise
nicht verfügbar sein, so bemüht sich das Hotel um die Beschaffung
gleichwertigen Ersatzes. |
| 7. |
Bei Um- und Abbestellungen (Stornierung) von gebuchten Hotelzimmer /
Pauschal-Arrangements werden berechnet: |
| a) |
bis 30 Tage vor Anreise keine Kosten |
|
30 - 20 Tage vor Anreise 50 % der vereinbarten Leistung |
|
19 - 10 Tage vor Anreise 60 % der vereinbarten Leistung |
|
9 - 3 Tage vor Anreise 70 % der vereinbarten
Leistung |
|
2 - 0 Tage vor Anreise/Now
Show/vorzeitige Abreise 80 % der vereinbarten Leistung |
| b) |
ab 30 Logisnächten je Veranstaltung verlängern sich die unter Punkt 7
a) genannten Fristen um jeweils 30 Tage |
| c) |
Durch reduzierte, vorher vertraglich vereinbarte Vertragsleistungen
kann das Hotel Sonderpreise zurücknehmen, neue Vereinbarungen fordern
oder vom Vertrag ersatzlos zurücktreten, da Umsatzgarantien nicht
erreicht werden. |
| 8. |
Dem Gast bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Hotel durch die
Nichtinanspruchnahme der Leistung kein oder ein niedrigerer Schaden als
die vereinbarte Pauschale entstanden ist. |
| 9. |
Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide
gesamtschuldnerisch. |
| 10. |
Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine
Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den
Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer
Gewalt kann es die Veranstaltung absagen; das Geltendmachen jeglicher
Schadensersatzansprüche gegen das Hotel ist dabei ausgeschlossen. |
| 11. |
Zeitungsanzeigen, welche die Daten des Hotels für Einladungen von
Verkaufsveranstaltungen oder Vorstellungsgesprächen enthalten, bzw. der
Gebrauch des Namens Hotel Alpenhof****s für werbende Maßnahmen des
Vertragspartners bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des
Hotels und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels
beeinträchtigt, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung
abzusagen. |
| 12. |
Bei gemeinsamen Essen (Menüs und Büffets) muss der Veranstalter dem
Hotel drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn die genaue Teilnehmerzahl
angeben. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl und wird dem
Veranstalter vom Hotel in jedem Falle in Rechnung gestellt. Werden
Veranstaltungen, bei denen Speisen serviert werden, vom Veranstalter bis
drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn storniert, so sind 75% des
bestellen Menü/ Büffet-Preises von der gesamten vereinbarten Gästezahl zu
bezahlen. |
| 13. |
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht
gestattet. Ausnahmen sind nur in Absprache mit dem Hotel und gegen
Bezahlung der hausüblichen Servicekosten/ Korkgeld möglich. |
| 14. |
Das Anbringen von Präsentationsmaterial oder sonstiger Gegenstände ist
ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Sämtliches Dekorationsmaterial
muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf keine
Schäden hinterlassen. |
| 15. |
Der Besteller von Funktionsräumen für Veranstaltungen ist
verpflichtet, sämtliches von ihm eingebrachtes Verpackungs- und/ oder
Informationsmaterial auf eigene Kosten zu entfernen. Kommt der Besteller
dieser Verpflichtung nicht nach, ist er verpflichtet, dem Hotel die
Entsorgungskosten nach dem jeweils gültigen Tarif zu erstatten. |
| 16. |
Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Hotel in vollem Umfange für
Schäden, die durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Gäste,
an Gebäude und Inventar verursacht werden, sofern der Vertragspartner
nicht einen geringeren Schaden nachweist. |
| 17. |
Soweit das Hotel für den Veranstalter Fremdleistungen technischer,
dekorativer oder sonstiger Art von Dritten vermittelt, handelt es im Namen
und auf Rechnung des Veranstalters. Der Vertragspartner haftet für die
pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Gegenstände und
stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter frei. |
| 18. |
Individuell zahlende Gäste haben sofort bar netto Kasse zu zahlen.
Sämtliche Gäste-Konten sind wöchentlich zahlbar. Aufgrund vorheriger
Kreditvereinbarungen übersandte Rechnungen sind innerhalb von 10
Arbeitstagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug
verrechnet das Hotel Mahnkosten und Kosten der Forderungseinziehung.
Zusätzlich werden Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz
der Europäischen Zentralbank verrechnet. |
| 19. |
Das Hotel akzeptiert folgende
Kreditkarten: Eurocard, Visa. Aber nur bei Beträgen, die weder einer
Provisionsforderung noch einem Sonderpreis unterliegen. Das Hotel ist im
Einzelfalle berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen.
Auf Auslagen und Fremdleistungen wird bei Begleichung durch Kreditkarten
ein Provisionsausgleich von 5 % erhoben. |
| 20. |
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und
Leistungsbereitstellung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor,
Preisänderungen im üblichen Rahmen ohne vorherige Ankündigung
vorzunehmen. |
| 21. |
Alle Preise verstehen sich in Euro, einschließlich Bedienungsgeld und
Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, bzw. die Einführung
einer Getränkesteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlußes
zu Lasten des Leistungsnehmers. |
| 22. |
Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus Pauschal-Arrangements
werden nicht zurückerstattet. |
| 23. |
Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen
Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine
Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen
werden. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei
denn, die Gegenansprüche sind unstreitig und rechtskräftig
festgestellt. |
| 24. |
Wertgegenstände, Geld oder geldwerte Papiere (Schecks, Scheckkarten
etc.) sind im Zimmersafe/Safeschublade aufzubewahren. Falls diese nicht dort verwahrt
werden, übernimmt das Hotel dafür keinerlei Haftung. |
| 25. |
Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit
größter Sorgfalt auszuführen; Schadensersatzansprüche aus Unterlassung
sind jedoch ausgeschlossen. Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf
Anfrage nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 12
Monaten. Für Gäste bestimmte Nachrichten sowie Post- und Warensendungen
werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung;
Zustellung und auf Wunsch die unfreie Nachsendung derselben. Eine Haftung
für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch
ausgeschlossen. |
| 26. |
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Vertrages oder der Bedingungen berühren nicht die
Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen Bestimmungen
gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Bestimmung. |
| 27. |
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Laufen, wenn es
sich bei dem Besteller um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts bzw. ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt
oder wenn der Besteller in der Bundesrepublik Deutschland keinen
allgemeinen Gerichtsstand hat. |
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