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Wird ein Hotelzimmer bestellt, zugesagt
oder bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag / Mietvertrag zustande gekommen. Dies gilt im Einzelfall auch
bei mündlich getätigten Reservierungen - grundsätzlich sind alle Reservierung
von beiden Seiten schriftlich zu bestätigen. Der Vertrag über ein
Hotelzimmer beinhaltet die Übernachtung mit grundsätzlich Frühstück und Kuchenbüffet und
ggf. Abendmenü. Frühstück und Kuchenbüffet sind obligatorisch und können nicht abgewählt
werden. Das vereinbarte Entgelt ist der jeweils gültige Tagespreis.
Grundsätzlich sind alle inkludierten Leistungen personengebunden und nicht übertragbar
bzw. erstattbar (das Abendmenü kann gegen eine Kostenerstattung von aktuell
EUR 16.- pro Person und Tag, wenn gebucht, abgewählt
werden).
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Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages / Mietvertrages
verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur
Vertragserfüllung. Zimmerreservierungen werden grundsätzlich bis 18.00 Uhr
aufrecht erhalten, gehen danach in den freien Verkauf. Ausnahme sind
garantierte Buchungen oder vereinbarte Spätanreisen.
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Optionsbuchungen sind für beide Vertragspartner verbindlich.
Das Hotel behält sich vor, nach dem Auslaufen der Optionsbuchungen die
reservierten Hotelzimmer/ Funktionsräume anderweitig zu vergeben.
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Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten
Termin geleistet, so entbindet dies das Hotel unmittelbar von getroffenen
Vertragsvereinbarungen.
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Das reservierte Hotelzimmer steht dem Gast am Anreisetag von
15.00 Uhr bis zum Abreisetag 11.00 Uhr zur Verfügung. Eine spätere Abreise
nach 11.00 Uhr erfordert die Absprache mit dem Empfang am Vorabend. Bei
Abreise nach 11.00 Uhr kann der aktuelle Tageszimmerpreis berechnet werden.
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Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf bestimmte
Hotelzimmer. Sollten vereinbarte Hotelzimmer, egal aus welchen Gründen,
ausnahmsweise nicht verfügbar sein, so bemüht sich das Hotel um die
Beschaffung gleich- oder höherwertigen Ersatzes.
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Bei Um- und Abbestellungen (Stornierung) von gebuchten Hotelzimmer
/ Pauschal-Arrangements werden berechnet bei einer Buchung bis max. 3
Zimmer:
a) * bis 8 Tage vor
Anreise keine Kosten | ab 7 bis 3 Tage vor Anreise 70 % der vereinbarten
Leistung | ab 2 bis 0 Tage vor Anreise | Now Show oder vorzeitige
Abreise 80 % der vereinbarten Leistung
b) Für Buchungen im
Zeitraum 21.12. bis 06.01. eines jeden Jahres gelten folgende
Stornobedingungen:
bis 4 Wochen vor Anreise: keine
Stornogebühren | 31 bis 7 Tage vor Anreise: 50% Stornogebühren | ab 7 Tage vor
Anreise: 70% Stornogebühren | ab 2 - 0 Tage vor Anreise, Now Show oder vorzeitige
Abreise: 80 % der vereinbarten Leistung
c) Bei
Gruppenbuchungen ab 3 Zimmer gelten die allgemein empfohlenen Stornobedingungen
des Hotel- & Gaststättenverbandes bzw. eine Einzelvereinbarung.
d) ab 30 Logisnächten je Veranstaltung verlängern sich die unter Punkt 7 a)
genannten Fristen um jeweils 30 Tage
e) Durch reduzierte, vorher
vertraglich vereinbarte Vertragsleistungen kann das Hotel Sonderpreise
zurücknehmen, neue Vereinbarungen fordern oder vom Vertrag ersatzlos
zurücktreten, da Umsatzgarantien nicht erreicht werden.
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Dem Gast bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Hotel
durch die Nichtinanspruchnahme der Leistung kein oder ein niedrigerer Schaden
als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.
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Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so
haften beide gesamtschuldnerisch.
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Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine
Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf
des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt
kann es die Veranstaltung absagen; das Geltendmachen jeglicher
Schadensersatzansprüche gegen das Hotel ist dabei ausgeschlossen.
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Zeitungsanzeigen, welche die Daten des Hotels für Einladungen
von Verkaufsveranstaltungen oder Vorstellungsgesprächen enthalten, bzw. der
Gebrauch des Namens Hotel Alpenhof****s für werbende Maßnahmen des
Vertragspartners bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung
des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Hotels und
werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, so hat das
Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen.
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Bei gemeinsamen Essen (Menüs und Büffets) muss der
Veranstalter dem Hotel drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn die genaue
Teilnehmerzahl angeben. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl und wird
dem Veranstalter vom Hotel in jedem Falle in Rechnung gestellt. Werden
Veranstaltungen, bei denen Speisen serviert werden, vom Veranstalter bis drei
Werktage vor Veranstaltungsbeginn storniert, so sind 75% des bestellen Menü/
Büffet-Preises von der gesamten vereinbarten Gästezahl zu bezahlen.
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Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich
nicht gestattet. Ausnahmen sind nur in Absprache mit dem Hotel und gegen
Bezahlung der hausüblichen Servicekosten (Korkgeld) möglich.
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Das Anbringen von Präsentationsmaterial oder sonstiger
Gegenstände ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Sämtliches
Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und
darf keine Schäden hinterlassen.
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Der Besteller von Funktionsräumen für Veranstaltungen ist
verpflichtet, sämtliches von ihm eingebrachtes Verpackungs- und/ oder
Informationsmaterial auf eigene Kosten zu entfernen. Kommt der Besteller
dieser Verpflichtung nicht nach, ist er verpflichtet, dem Hotel die
Entsorgungskosten nach dem jeweils gültigen Tarif zu erstatten.
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Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Hotel in vollem
Umfange für Schäden, die durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder seine
Gäste, an Gebäude und Inventar verursacht werden, sofern der Vertragspartner
nicht einen geringeren Schaden nachweist.
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Soweit das Hotel für den Veranstalter Fremdleistungen
technischer, dekorativer oder sonstiger Art von Dritten vermittelt, handelt es
im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Vertragspartner haftet für
die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Gegenstände und
stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter frei.
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Individuell zahlende Gäste haben sofort bar netto Kasse zu
zahlen. Sämtliche Gäste-Konten sind wöchentlich zahlbar. Aufgrund vorheriger
Kreditvereinbarungen übersandte Rechnungen sind innerhalb von 10 Arbeitstagen
nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug verrechnet das
Hotel Mahnkosten und Kosten der Forderungseinziehung. Zusätzlich werden
Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank verrechnet.
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Das Hotel akzeptiert folgende Kreditkarten:
Eurocard, Visa. Aber nur bei Beträgen, die weder einer Provisionsforderung
noch einem Sonderpreis unterliegen. Das Hotel ist im Einzelfalle
berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Auf Auslagen und
Fremdleistungen wird bei Begleichung durch Kreditkarten ein Provisionsausgleich von 3% erhoben.
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Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und
Leistungsbereitstellung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor,
Preisänderungen im üblichen Rahmen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
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Alle Preise verstehen sich in Euro, einschließlich
Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, bzw. die
Einführung einer Getränkesteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des
Vertragsabschlußes zu Lasten des Leistungsnehmers.
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Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus
Pauschal-Arrangements werden nicht zurückerstattet.
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Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder
sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine
Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen
werden. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn,
die Gegenansprüche sind unstreitig und rechtskräftig festgestellt.
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Wertgegenstände, Geld oder geldwerte Papiere (Schecks,
Scheckkarten etc.) sind im Zimmersafe oder im Zentralsafe an der Rezeption
aufzubewahren. Falls diese nicht dort verwahrt werden, übernimmt das Hotel
dafür keinerlei Haftung.
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Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt
auszuführen; Schadensersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch
ausgeschlossen. Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage gegen
Erstattung der Portokosten nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer
Aufbewahrung von 12 Monaten. Für Gäste bestimmte Nachrichten sowie Post- und
Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die
Aufbewahrung; Zustellung und auf Wunsch die unfreie Nachsendung derselben.
Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch
ausgeschlossen.
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Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der Bedingungen berühren nicht die
Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt
eine ihr möglichst nahe kommende gültige Bestimmung.
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Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Laufen,
wenn es sich bei dem Besteller um einen Vollkaufmann, eine juristische Person
des öffentlichen Rechts bzw. ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt
oder wenn der Besteller in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen
Gerichtsstand hat.