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Legal Terms and Conditions

Hotel Alpenhof e.K., Stefan Zapletal, Richard-Voss-Str. 30, 83471 Schönau am Königssee

  1. Wird ein Hotelzimmer bestellt, zugesagt oder bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag / Mietvertrag zustande gekommen. Dies gilt im Einzelfall auch bei mündlich getätigten Reservierungen – grundsätzlich sind alle Reservierung von beiden Seiten schriftlich zu bestätigen. Der Vertrag über ein Hotelzimmer beinhaltet die Übernachtung mit grundsätzlich Frühstück und Kuchenbüffet und ggf. Abendmenü. Frühstück und Kuchenbüffet sind obligatorisch und können nicht abgewählt werden. Das vereinbarte Entgelt ist der jeweils gültige Tagespreis. Grundsätzlich sind alle inkludierten Leistungen personengebunden und nicht übertragbar bzw. erstattbar (das Abendmenü kann gegen eine Kostenerstattung von aktuell EUR 16.- pro Person und Tag, wenn gebucht,  abgewählt werden).
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages / Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Vertragserfüllung. Zimmerreservierungen werden grundsätzlich bis 18.00 Uhr aufrecht erhalten, gehen danach in den freien Verkauf. Ausnahme sind garantierte Buchungen oder vereinbarte Spätanreisen.
  3. Optionsbuchungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Das Hotel behält sich vor, nach dem Auslaufen der Optionsbuchungen die reservierten Hotelzimmer/ Funktionsräume anderweitig zu vergeben.
  4. Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin geleistet, so entbindet dies das Hotel unmittelbar von getroffenen Vertragsvereinbarungen.
  5. Das reservierte Hotelzimmer steht dem Gast am Anreisetag von 15.00 Uhr bis zum Abreisetag 11.00 Uhr zur Verfügung. Eine spätere Abreise nach 11.00 Uhr erfordert die Absprache mit dem Empfang am Vorabend. Bei Abreise nach 11.00 Uhr kann der aktuelle Tageszimmerpreis berechnet werden.
  6. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf bestimmte Hotelzimmer. Sollten vereinbarte Hotelzimmer, egal aus welchen Gründen, ausnahmsweise nicht verfügbar sein, so bemüht sich das Hotel um die Beschaffung gleich- oder höherwertigen Ersatzes.
  7. Bei Um- und Abbestellungen (Stornierung) von gebuchten Hotelzimmer / Pauschal-Arrangements werden berechnet bei einer Buchung bis max. 3 Zimmer: 
    a) *
    bis 8 Tage vor Anreise keine Kosten | ab 7 bis 3 Tage vor Anreise 70 % der vereinbarten Leistung | ab 2 bis 0 Tage vor Anreise | Now Show oder vorzeitige Abreise 80 % der vereinbarten Leistung 
    b) Für Buchungen im Zeitraum 21.12. bis 06.01. eines jeden Jahres gelten folgende Stornobedingungen:
    bis 4 Wochen vor Anreise: keine Stornogebühren | 31 bis 7 Tage vor Anreise: 50% Stornogebühren | ab 7 Tage vor Anreise: 70% Stornogebühren | ab 2 –  0 Tage vor Anreise, Now Show oder vorzeitige Abreise: 80 % der vereinbarten Leistung
     
    c) Bei Gruppenbuchungen ab 3 Zimmer gelten die allgemein empfohlenen Stornobedingungen des Hotel- & Gaststättenverbandes bzw. eine Einzelvereinbarung.
    d) ab 30 Logisnächten je Veranstaltung verlängern sich die unter Punkt 7 a) genannten Fristen um jeweils 30 Tage
    e) Durch reduzierte, vorher vertraglich vereinbarte Vertragsleistungen kann das Hotel Sonderpreise zurücknehmen, neue Vereinbarungen fordern oder vom Vertrag ersatzlos zurücktreten, da Umsatzgarantien nicht erreicht werden.
  8. Dem Gast bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Hotel durch die Nichtinanspruchnahme der Leistung kein oder ein niedrigerer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.
  9. Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide gesamtschuldnerisch.
  10. Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt kann es die Veranstaltung absagen; das Geltendmachen jeglicher Schadensersatzansprüche gegen das Hotel ist dabei ausgeschlossen.
  11. Zeitungsanzeigen, welche die Daten des Hotels für Einladungen von Verkaufsveranstaltungen oder Vorstellungsgesprächen enthalten, bzw. der Gebrauch des Namens Hotel Alpenhof****s für werbende Maßnahmen des Vertragspartners bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Hotels und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen.
  12. Bei gemeinsamen Essen (Menüs und Büffets) muss der Veranstalter dem Hotel drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn die genaue Teilnehmerzahl angeben. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl und wird dem Veranstalter vom Hotel in jedem Falle in Rechnung gestellt. Werden Veranstaltungen, bei denen Speisen serviert werden, vom Veranstalter bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn storniert, so sind 75% des bestellen Menü/ Büffet-Preises von der gesamten vereinbarten Gästezahl zu bezahlen. 
  13. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind nur in Absprache mit dem Hotel und gegen Bezahlung der hausüblichen Servicekosten (Korkgeld) möglich.
  14. Das Anbringen von Präsentationsmaterial oder sonstiger Gegenstände ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf keine Schäden hinterlassen.
  15. Der Besteller von Funktionsräumen für Veranstaltungen ist verpflichtet, sämtliches von ihm eingebrachtes Verpackungs- und/ oder Informationsmaterial auf eigene Kosten zu entfernen. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach, ist er verpflichtet, dem Hotel die Entsorgungskosten nach dem jeweils gültigen Tarif zu erstatten.
  16. Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Hotel in vollem Umfange für Schäden, die durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Gäste, an Gebäude und Inventar verursacht werden, sofern der Vertragspartner nicht einen geringeren Schaden nachweist.
  17. Soweit das Hotel für den Veranstalter Fremdleistungen technischer, dekorativer oder sonstiger Art von Dritten vermittelt, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Gegenstände und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter frei.
  18. Individuell zahlende Gäste haben sofort bar netto Kasse zu zahlen. Sämtliche Gäste-Konten sind wöchentlich zahlbar. Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarungen übersandte Rechnungen sind innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug verrechnet das Hotel Mahnkosten und Kosten der Forderungseinziehung. Zusätzlich werden Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verrechnet.
  19. Das Hotel akzeptiert folgende Kreditkarten: Eurocard, Visa. Aber nur bei Beträgen, die weder einer Provisionsforderung noch einem Sonderpreis unterliegen. Das Hotel ist im Einzelfalle berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Auf Auslagen und Fremdleistungen wird bei Begleichung durch Kreditkarten ein Provisionsausgleich von 3% erhoben.
  20. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungsbereitstellung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen im üblichen Rahmen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
  21. Alle Preise verstehen sich in Euro, einschließlich Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, bzw. die Einführung einer Getränkesteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlußes zu Lasten des Leistungsnehmers.
  22. Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus Pauschal-Arrangements werden nicht zurückerstattet.
  23. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unstreitig und rechtskräftig festgestellt.
  24. Wertgegenstände, Geld oder geldwerte Papiere (Schecks, Scheckkarten etc.) sind im Zimmersafe oder im Zentralsafe an der Rezeption aufzubewahren. Falls diese nicht dort verwahrt werden, übernimmt das Hotel dafür keinerlei Haftung.
  25. Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen; Schadensersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen. Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage gegen Erstattung der Portokosten nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 12 Monaten. Für Gäste bestimmte Nachrichten sowie Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung; Zustellung und auf Wunsch die unfreie Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
  26. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der Bedingungen berühren nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Bestimmung. 
  27. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Laufen, wenn es sich bei dem Besteller um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder wenn der Besteller in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.


Stand: 02/2019

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